Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und alle daraus resultierenden Handlungen zwischen der Vira BV oder einer der mit ihr verbundenen juristischen Personen und sonstigen Rechtseinheiten, nachfolgend: Vira BV, und Ihnen, dem Kunden. Ihre Bedingungen gelten nicht und werden ausdrücklich zurückgewiesen. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Sie müssen neuen Bestimmungen zustimmen. Diese werden den alten nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen so weit wie möglich entsprechen. Die Bestimmungen aus dem Vertrag gehen vor, falls diese im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.

Artikel 2 – Wann kommt ein Vertrag zustande? Alle Angebote der Vira BV sind freibleibend und gelten 30 Tage. Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erhalten Sie von der Vira BV eine schriftliche Bestätigung. Der Vertrag kommt nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung oder durch den tatsächlichen Beginn der Arbeiten durch die Vira BV zustande. Die Artikel 6:227b Abs. 1 BW und 6:227c BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) finden ausdrücklich keine Anwendung auf Verträge mit Parteien, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handeln.

Artikel 3 – Wie erfolgt die Lieferung? Vira BV erbringt jede Leistung wie schriftlich vereinbart und darf hierfür Dritte hinzuziehen. Vira BV ist berechtigt, bestellte Waren in Teillieferungen zu liefern. Die vereinbarte Lieferfrist ist keine Ausschlussfrist. Falls Vira BV nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefert, müssen Sie der Vira BV schriftlich eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen zur Nacherfüllung setzen. Vira BV kann erst nach Ablauf der vorgenannten Frist in Verzug geraten. Im Vertrag werden Vereinbarungen über die Lieferung getroffen. Sie müssen die Produkte zu dem Zeitpunkt abnehmen, an dem Vira BV angibt, dass diese abgeholt werden können oder an Sie geliefert werden. Wenn Sie die Produkte – nach Aufforderung zur Abnahme – nach acht Tagen immer noch nicht abgeholt haben, darf Vira BV die Produkte an einen Dritten verkaufen oder auf Ihr Risiko lagern. Sie schulden der Vira BV die zusätzlichen Kosten, worunter in jedem Fall die Lagerkosten und die Bearbeitungskosten fallen. Vira BV darf in diesem Fall den Vertrag auflösen.

Artikel 4 – Was sind Ihre Pflichten bei einem Mangel? Sie sind verpflichtet, gelieferte Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und zu kontrollieren. Beanstandungen, Mängel oder Defekte in Bezug auf (nicht direkt sichtbare) Mängel müssen der Vira BV unverzüglich schriftlich und so detailliert wie möglich gemeldet werden. Unter unverzüglich wird spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen verstanden, nachdem Sie diese entdeckt haben (oder hätten entdecken können). Ohne diese Meldung gelten die betreffenden Produkte als ohne Beschädigung, Defekte oder Mängel geliefert, und es wird davon ausgegangen, dass Vira BV vertragsgemäß geliefert hat. Schäden an Produkten, die durch Zerstörung oder Beschädigung der Verpackung verursacht wurden, gehen zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko. Die Meldung einer Reklamation entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung. Auch bleiben Sie in diesem Fall verpflichtet, etwaige andere bestellte Waren abzunehmen und zu bezahlen. Falls sich herausstellt, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die Kosten, die der Vira BV hierdurch entstanden sind, vollständig zu Ihren Lasten.

Artikel 5 – Wie bezahlen Sie für die Produkte der Vira BV? Alle Kosten aus dem Vertrag verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Auch andere staatlich auferlegte Abgaben, Transport- und Lieferkosten, Reise- und Aufenthaltskosten im Ausland sowie die Nutzung besonderer Installationen sind nicht inbegriffen. Die Zahlung hat sofort oder innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist in der Weise zu erfolgen, wie von Vira BV angegeben, und in der Währung, in der die Rechnung gestellt wurde. Über den Webshop haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung per iDeal, Bancontact oder über andere Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Sobald Sie sich hierfür entscheiden, werden Sie auf die Website dieses Dritten weitergeleitet. Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie die Zahlungsbestätigung und die Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Wenn Vira BV in Teillieferungen liefert, darf jeder Teil gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlen, geraten Sie sofort in Verzug und schulden nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen. Diese Zinsen entsprechen dem gesetzlichen Handelszins, mindestens jedoch zwei Prozent pro Monat. Zudem müssen Sie dann alle (außer-)gerichtlichen Inkassokosten der Vira BV tragen. Diese Kosten betragen in jedem Fall 15 Prozent der Hauptsumme, mindestens jedoch 150,00 €. Sie dürfen etwaige Forderungen gegen die Vira BV, aus welchem Grund auch immer, nicht mit offenen Rechnungen verrechnen. Vira BV hat das Recht, von Ihnen Sicherheiten für die Erfüllung Ihrer (Zahlungs-)Verpflichtungen zu fordern und/oder ausschließlich per Nachnahme zu versenden. Haben Sie einen Einwand gegen die Rechnung? Dann müssen Sie dies der Vira BV innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen. Tun Sie dies nicht, gilt der in Rechnung gestellte Betrag als anerkannt. Einwände gegen die Rechnung schieben Ihre Zahlungsverpflichtung nicht auf.

Artikel 6 – Wann darf Vira BV den Vertrag aussetzen oder (teilweise) auflösen? Ergänzend zu den gesetzlichen Möglichkeiten der Aussetzung und (teilweisen) Auflösung darf Vira BV die Ausführung des Vertrages sofort, ohne dies vorher anzukündigen, aussetzen oder sofort, ohne dies vorher anzukündigen, (teilweise) auflösen, wenn: – Sie sich weigern, eine Zahlungssicherheit zu leisten; – Ihr Konkurs vorliegt, Ihnen (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wurde, Ihre Entmündigung, Schuldensanierung oder Stilllegung, Liquidation oder die vollständige oder teilweise Übertragung Ihres Unternehmens oder eine Pfändung erfolgt, die nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben oder für nichtig erklärt wird. Wenn einer der vorgenannten Umstände eintritt, geraten Sie sofort in Verzug. Vira BV hat dann zudem das Recht, Schadensersatz von Ihnen zu fordern.

Artikel 7 – Was sind Ihre Kosten bei einer Stornierung? Wenn Sie die Bestellung stornieren, müssen Sie die Kosten, die der Vira BV hierfür entstanden sind, und den Schaden, den sie dadurch erleidet, bis zu einem angemessenen Betrag erstatten. Vira BV behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu fordern, falls der Schaden den angemessenen Betrag übersteigt. Der angemessene Betrag wird auf Basis der folgenden Staffel berechnet: bei Stornierung bis zu acht Tagen vor dem Lieferdatum: 25 % des Auftrags; bei Stornierung länger als einen Tag, aber kürzer als acht Tage vor dem Lieferdatum: 50 % des Auftrags; bei Stornierung einen Tag oder kürzer vor dem Lieferdatum: 75 % des Auftrags.

Artikel 8 – Was sind die Folgen von höherer Gewalt? Im Falle höherer Gewalt darf Vira BV die Ausführung des Vertrages aussetzen oder den Vertrag (teilweise) auflösen, ohne dass sie hierfür Schadensersatz an Sie leisten muss. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, dürfen Sie den Vertrag schriftlich auflösen. Vira BV schuldet Ihnen keinen Schadensersatz.

Artikel 9 – Eigentumsvorbehalt Alle von Vira BV gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Vira BV, bis Sie den vollständig geschuldeten Betrag bezahlt haben. Sie dürfen diese unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nicht verpfänden oder auf andere Weise belasten. Wenn ein Dritter diese unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfändet oder ein Recht daran begründen will, müssen Sie dies der Vira BV so schnell wie möglich mitteilen. Sie sind verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, sofern möglich, gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Wenn Vira BV dies verlangt, darf Vira BV Einsicht in die Versicherungspolice nehmen. Sie sind verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Vira BV zu verwahren. Falls dies für Vira BV günstiger ist, wird der Eigentumsvorbehalt nach Einfuhr der betreffenden Sachen in ein anderes Land in vollem Umfang und insbesondere auch in seiner Reichweite durch das Recht dieses Landes geregelt. Sofern möglich, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt dann auf die mit den gelieferten Sachen neu gebildeten Sachen, und das Eigentum an den Sachen bleibt bei Vira BV, bis Sie den vollständig geschuldeten Betrag bezahlt haben. In diesem Fall wird Vira BV als Hersteller der neu gefertigten Produkte angesehen und ist Miteigentümer entsprechend ihrem Anteil am Wert des neu gefertigten Produkts.

Artikel 10 – Geistige Eigentumsrechte Sie dürfen die Arbeit der Vira BV nicht veröffentlichen oder vervielfältigen, es sei denn, Vira BV erteilt Ihnen hierfür eine schriftliche Genehmigung. Vira BV besitzt das Urheberrecht an allen durch sie oder in ihrem Namen erstellten Werken. Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte und Datenbankrechte an den Informationen, Texten, Abbildungen, Logos, Fotos und Illustrationen auf der Internetseite sowie am Layout und Design der Internetseite liegen bei der Vira BV und/oder ihren Lizenzgebern. Sie dürfen diese nicht verletzen, worunter auch das Erstellen von Kopien der Internetseite fällt, mit Ausnahme technischer Kopien, die für die Nutzung der Internetseite erforderlich sind. Sie haben auf erste Aufforderung der Vira BV die Ihnen zur Verfügung gestellten Daten innerhalb einer von Vira BV gesetzten Frist an Vira BV zurückzugeben. Bei Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 schulden Sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € pro Verstoß und 5.000,00 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, bis zu einem Maximum von 250.000,00 €. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen in Absatz 3 schulden Sie eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Tag, bis zu einem Maximum von 50.000,00 €. Vira BV ist berechtigt, neben der Zahlung der Vertragsstrafe einen Ersatz des vollständigen Schadens und/oder die Erfüllung zu fordern. Sie bleiben Eigentümer der Unterlagen, die Sie der Vira BV zur Einsicht überlassen haben. Vira BV darf die Kenntnisse, die sie durch den Auftrag erworben hat, für andere Zwecke verwenden, sofern Ihre vertraulichen Informationen hierbei Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 11 – Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie über das Unternehmen der anderen Partei erhalten, geheim zu halten. Dies gilt auch für eingeschaltete Dritte. Informationen sind vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche gekennzeichnet wurden. Wenn Vira BV als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend: DSGVO) auftritt, gelten die folgenden Bestimmungen: Vira BV ist verantwortlich für den Schutz personenbezogener Daten, deren Verwendung durch Vira BV für die korrekte Erstellung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Wenn Vira BV personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies mit äußerster Redlichkeit und Sorgfalt sowie gemäß der DSGVO. Vira BV verwendet die personenbezogenen Daten nur insoweit, als dies erforderlich ist, um dem Kunden behilflich sein zu können. Die personenbezogenen Daten werden nicht länger aufbewahrt, als gesetzlich zulässig oder für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Vira BV trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Schutzniveau in Bezug auf personenbezogene Daten zu gewährleisten, unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Art der Verarbeitung. Wenn die betroffene Person eines der Rechte in Anspruch nehmen möchte, die ihr auf Basis der DSGVO zustehen, kann dieser Antrag schriftlich eingereicht werden über info@virabv.com. Vira BV wird diesen Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeiten. Vira BV gibt Ihre Daten an Dritte weiter und wird diese ausschließlich dann zur Verfügung stellen, wenn dies für die Durchführung unseres Vertrages erforderlich ist oder um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Sollte Vira BV Ihre Daten aus anderen Gründen an Dritte weitergeben, wird Vira BV vorab um Erlaubnis bitten. Mit Organisationen, die Ihre Daten verarbeiten, schließt Vira BV einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, um das gleiche Niveau an Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Artikel 12 – Garantie Sofern von Vira BV eine Garantie auf gelieferte Sachen gewährt wird, werden schriftliche Vereinbarungen über die Garantiefrist und zusätzliche Garantiebedingungen getroffen. Wenn Sie innerhalb der vereinbarten Frist Garantieansprüche geltend machen, hat Vira BV das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem Sie Vira BV über das Vorliegen eines Mangels informiert haben, das Produkt zu ersetzen oder zu reparieren bzw. das Fehlende nachzuliefern. Vira BV wählt die Art und Weise, wie eine Reklamation behoben wird. Wenn Vira BV innerhalb der Frist ordnungsgemäß leistet, ist der Vertrag korrekt erfüllt und Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Garantie gilt nicht im Falle höherer Gewalt. Garantie wird nur gewährt, wenn Sie all Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Jeder Garantieanspruch erlischt, wenn die von Vira BV gelieferten Produkte von Ihnen unsachgemäß behandelt und/oder verarbeitet wurden und/oder die von Vira BV gegebenen Anweisungen nicht befolgt wurden. Zudem gilt keine Garantie bei normalem Verschleiß. Jeder Anspruch auf Garantie erlischt, wenn Sie die Bestimmungen in Artikel 4 dieser Bedingungen nicht erfüllen.

Artikel 13 – Haftungsbeschränkung Die kumulative Haftung der Vira BV für Schäden aus einer schuldhaften Pflichtverletzung, unerlaubten Handlung oder einem anderen Rechtsgrund beträgt niemals mehr als maximal das Zweifache des Rechnungswertes des Auftrags ohne Umsatzsteuer. Die Beschränkung aus dem ersten Absatz dieses Artikels gilt nicht, wenn es sich um Schäden handelt, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Jede Haftung der Vira BV sowie der Rechtsanspruch auf Schadensersatz, aus welchem Grund auch immer, erlischt in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres, nachdem Sie diesbezüglich protestiert haben. Sie stellen Vira BV von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schäden erleiden.

Artikel 14 – Änderung dieser Bedingungen Vira BV kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Vira BV kann Änderungen dieser Bedingungen durch Veröffentlichung auf ihrer Website oder auf andere Weise kommunizieren. Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen von Zeit zu Zeit einzusehen (https://www.virabv.com/algemene-voorwaarden). Änderungen gelten auch in Bezug auf bereits bestehende Verträge.

Artikel 15 – Beschwerden und Streitigkeiten Sind Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? Wir wissen es zu schätzen, wenn Sie uns dies zuerst mitteilen, damit wir uns ernsthaft um Ihre Beschwerde kümmern können. Sollte dennoch ein Streitfall entstehen, müssen Sie sich an das zuständige Gericht in Ost-Brabant wenden. Die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, erlischt ein Jahr nach Entstehen des Anlasses für den Streitfall. Das zuständige Gericht in Ost-Brabant ist ausschließlich für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten zuständig.

Artikel 16 – Anwendbares Recht Auf alle Verträge, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und daraus resultierende Handlungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 10 Absatz 6 dieser Bedingungen. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts von 1980 (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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